C. BENUTZUNG

C.III Sonstiges


1. Stempelzangenabdruck

Kann mir jemand erklären, was die verschiedenen Daten auf dem Stempelabdruck des Schaffners bedeuten?

Der Fachbegriff für die Zange lautet Zangendrucker. Es gibt zwei Formate, ein altes und ein neues. Das alte sieht wie folgt aus:

Ein Beispiel (Ziffern in Klammern sind um 90 Grad gedreht!):

(9727) 0201 (31) 03613
9727 = Zangennummer, jede Zange hat ihre eigene Nummer.
02.01 = Datum, 2.Januar
31 = Einsatzstelle des Zub DB Fernverkehr, in diesem Fall Berlin; z.B. 13 = Hannover 03613 = Zugnummer

Der Abdruck ist so aufgebaut: Die erste Nummer ist die Nummer des Zangendruckers. Es wird erfaßt, welche Zange welchem Zub zuzuordnen ist.

Die Nummern der Zub-Einsatzstellen DB Fernverkehr: 11 = Hamburg 12 = Bremen 13 = Hannover

21 = Dresden 22 = Erfurt 23 = Leipzig

31 = Berlin 32 = Stralsund

41 = Köln 42 = Dortmund 43 = Münster

51 = Frankfurt

61 = Basel

Ralf P. Plank, Bernd Glewa, Alexander James Lovell


2. Steckdosen in Zügen

welche ICE Wagen haben denn Steckdosen am Platz!? Und wo findet man die?

ICE1: wie im ICE3 in jeder Sitzreihe, jeweils in der Mitte zwischen den Sitzen.

ICE2: an den Tischplätzen, eine Steckdose pro Tisch, am Tischgelenk (Seite). Unmittelbar über der Steckdose ist ein Kontrollämpchen. Leuchtet dieses nicht, ist vermutlich der Sicherungsautomat außer Funktion. Direkt unterhalb dieses Tischgelenkes ist etwa in der Mitte ein Loch, durch daß man den Sicherungsautomaten wieder aktivieren kann. Den drückt man vorsichtig mit der Spitze einer Kugelschreibermine hinein.

ICE3 (BR 403/406): in jeder Sitzreihe, jeweils in der Mitte zwischen den Sitzen, unter der Radio-Bedieneinheit [alle ICE, die über die Neubaustrecke Frankfurt-Köln fahren, sind ICE3].

ICE-T(D) (BR 411/415/605): wie im ICE3 in jeder Sitzreihe, jeweils in der Mitte zwischen den Sitzen.

IC/EC: In allen Zügen mit deutschen Wagen (außer ex-IR-Wagen), an den Vierergruppen jeweils zwei Steckdosen pro Vierergruppen; die Steckdosen können auch von den jeweils dahinter liegenden Sitzreihen benutzt werden.

Ralf P. Plank


3. Fotografieren von Bahnanlagen

Darf ich Bahnanlagen in Deutschland fotografieren?

Deutsche Bahn: Fotografiererlaubnis für Hobbyfotografen

DB-intern wurde folgende Meldung in den geschäftlichen Mitteilungen (Nr.3/ 19. 1. 2001) bekannt gegeben:

Foto- und Filmgenehmigung für Hobbyfotografen und -filmer

Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Anlagen (der allgemeinen Öffentlichkeit zugängigen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz Scheinwerfen und Blitzanlagen ist nicht erlaubt. Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyfachzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf einer Homepage ins Internet einstellen. Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlage unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betriebliche Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden. Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung sowie die Betreuung durch eine maschinentechnische Aufsichtskraft erforderlich. Die diesbezügliche Organisation erfolgt durch den Unternehmensbereich Personenverkehr entsprechend Verfügbarkeit und unter Erhebung der Kosten für den Betreuer. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht gestattet. Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt. Die Regelung gilt sofort. Deutsche Bahn AG, Frankfurt am Main vom 22.12.2000 - GKE 1

Aus: http://www.zugente.de/downloads/foto.pdf


4. Kundenkontaktadresse der Bahn

Weiß jemand von euch, wie die Postadresse der Bahnabteilung heißt, wenn es um Erstattung von Fahrpreisen, Beschwerden, etc. geht (Verspätung etc)?

Hier ist die Adresse:

DB Fernverkenr AG
- Kundendialog -
Postfach 10 06 13
96058 Bamberg

Ralf P. Plank